“Im Jahr 2026 wird der CO2 -Preis innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro liegen”, so hieß es in vielen Nachrichten Anfang des Jahres in den deutschen Medien. Gemeint ist das nationale deutsche Emissionshandelssystem, kurz nEHS. Hinter solchen Meldungen verbirgt sich Dynamik: Mit dem Emissionshandel wird ein zentrales Instrument eingesetzt, um marktgerecht Veränderungen zu erreichen.
Die CO2-Bepreisung ist das Instrument, das den Klimaschutz vom moralischen Appell in eine ökonomische Realität übersetzt. Und damit müssen sich Unternehmen auseinandersetzen. Das Ziel ist simpel: Wer das Klima schädigt, muss zahlen. Wer Emissionen vermeidet, spart Geld. Doch die Umsetzung in Europa und Deutschland soll ein fein austariertes Getriebe aus verschiedenen Systemen werden, die wie Zahnräder ineinandergreifen, und in der nach und nach alle Sektoren der Wirtschaft erfasst werden.
Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, setzt die Politik auf ein Zusammenspiel aus europäischer Vorgabe und nationaler Ergänzung:
- EU-ETS 1 (Der Pionier): Seit 2005 regelt das europäische Emissionshandelssystem die Ausstöße der Energiewirtschaft und der schweren Industrie. Es ist der Goldstandard der marktbasierten Klimapolitik.
- nEHS (Die deutsche Antwort): Da der europäische Handel lange Zeit Sektoren wie Verkehr und Wärme ausklammerte, schuf Deutschland mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) eine Lösung, um auch den Spritverbrauch und die Heizkosten mit einem CO2-Preis zu belegen.
- EU-ETS 2 (Die Zukunft): Um eine einheitliche europäische Lösung zu schaffen, steht nun das ETS 2 in den Startlöchern. Es wird das deutsche nEHS perspektivisch ablösen oder ergänzen und den CO2-Handel auf ganz Europa ausweiten.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf diese Systeme. Wir klären, wie sie funktionieren, warum wir mehrere davon brauchen und wie ein einfacher Preis pro Tonne CO2 die Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft stellt.
Viele Staaten haben dieses Instrument eingeführt, um so nach und nach Treibhausgase zu reduzieren. Die gute Nachricht: Die grundsätzliche Unterstützung dafür ist seit langem in den politischen Parteien da. Eine EU-weite Harmonisierung und Ausdehnung ist geplant. Das wäre für die deutschen Unternehmen grundsätzlich wünschenswert. Bisher ist diese Bepreisung ein fragmentiertes Flickwerk. So lange es diese europaweite Harmonisierung nicht gibt, sind deutsche Unternehmen gegenüber Nationen, die dieses System nicht kennen, strukturell in der Wettbewerbsfähigkeit benachteiligt – wenn man so will, wirkt diese Bepreisung als zusätzliche Steuer.
CO2-Bepreisung hat das Zeug zum gamechanger. Der bisherige Bereich, ETS 1, funktioniert sehr gut. Dort haben sich seit der Einführung die Emissionen halbiert.
Definition: Was ist CO2-Bepreisung
Unter CO2-Bepreisung versteht man ein klimapolitisches Instrument, das den Ausstoß von Treibhausgasen mit Kosten verbindet. Das Ziel ist es, externe Kosten des Klimawandels (wie Umweltschäden) zu internalisieren. Dies schafft finanzielle Anreize für Unternehmen und Privatpersonen, in emissionsarme Technologien zu investieren und fossile Brennstoffe zu meiden. Dieser Preis soll Anreize schaffen, den Ausstoß zu reduzieren und innovative, klimafreundliche Technologien zu fördern.
Zwei Modelle: Steuer und Cap- and Trade
Es gibt zwei Hauptmodelle der CO2-Bepreisung: die CO2-Steuer und das Cap-and-Trade-System.
Bei einer CO2-Steuer legt der Staat einen festen Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 fest. Dieser feste Preis bietet Planungssicherheit, da der Preis bekannt ist. Es gibt aber auch einen Nachteil: Die exakte Menge an CO2, die am Ende tatsächlich eingespart wird, lässt sich schwer vorhersagen, da sie davon abhängt, wie stark die Akteure auf den Preis reagieren.
Beim Emissionshandel (Cap-and-Trade) legt der Staat eine Höchstmenge (das „Cap“) an Emissionen fest, die insgesamt ausgestoßen werden darf. Für diese Gesamtmenge werden Zertifikate ausgegeben oder versteigert. Wer CO2 ausstoßen will, muss ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Da diese begrenzt sind, können sie auf einem Markt gehandelt werden („Trade“). Einige sehen den Nachteil, dass der Preis schwankt je nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt. Das erschwere die Kalkulation für Unternehmen sehr. Allerdings ist die ökologische Zielgenauigkeit hoch, da die Gesamtmenge an CO2 strikt limitiert ist. Die CO2-Bepreisung gilt als ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Marktwirtschaftlich ausgestaltet hat sie breite Akzeptanz.
Hintergrund – Bepreisung von CO2 umsetzen
Seitdem die Wissenschaft erkannt hat, dass CO2 und weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas für den Klimawandel verantwortlich sind, gibt es Versuche, die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen, diese Treibhausgase zu reduzieren. CO2 steht dabei im Mittelpunkt, weil es prozentual das bedeutendste Treibhausgas ist. Seit einem Expertentreffen im österreichischen Villach 1985 war die Problematik der durch den Menschen verursachten Klimaänderung auf der internationalen politischen Agenda bewusst geworden. Es dauerte aber noch weitere 12 Jahre, bis es zu einem bedeutenden internationalen Abkommen gekommen ist.
Ein Meilenstein in diesem Kontext, eine von einigen Wirtschaftswissenschaftlern ins Spiel gebrachte Bepreisung von CO2 umzusetzen, war das Kyoto-Protokoll, ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1997 in Kyoto, Japan, verabschiedet wurde. Das Abkommen legte erstmals verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest, die von den Industrieländern erreicht werden sollten.
Das Kyoto-Protokoll führte zur Erkenntnis, dass marktwirtschaftliche Instrumente eine effektive Möglichkeit darstellen, um Emissionen zu reduzieren. In diesem Kontext entwickelte sich die Idee der CO2 -Bepreisung als ein Mechanismus, der durch wirtschaftliche Anreize eine emissionsärmere Produktion und einen nachhaltigeren Verbrauch fördert.
Uns scheint auf nationaler politischer Ebene in Deutschland wichtig zu sein, dass alle Parteien, die marktwirtschaftliche Ansätze sympathisch finden, die CO2-Bepreisung unterstützen. Marktmechanismen seien ordnungspolitischen Maßnahmen wie Verboten oder anderen Instrumenten aus dem Ordnungsrecht vorzuziehen, lautet das Argument. In den USA haben sich vor einigen Jahren über 3.500 Ökonomen aller Couleur einem Aufruf angeschlossen, eine CO2 Bepreisung einzuführen. Weltbank und Weltwährungsfonds sind ebenfalls dafür, und in der EU sprechen sich auch die Industrieverbände grundsätzlich dafür aus.
CO2-Bepreisung in Deutschland
Deutschland hat eine CO2-Bepreisung durch die Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) beschlossen. nEHS sieht eine schrittweise Erhöhung der CO2-Preise vor. Damit sollen die Sektorziele 2030 des Klimaschutzplans mit erreicht werden. Es gibt eine Emissionshandelsstelle (DEHSt), welche das nEHS überwacht und für die Zuteilung von Emissionszertifikaten und die Durchführung von Auktionen verantwortlich ist. Das System ist als Preisinstrument ausgestaltet – eine Höchstmenge ist nicht definiert. Es arbeitet mit Festpreisen. Die Hauptsektoren sind Wärme (Gebäude): Das betrifft das Heizen mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas – sowohl in privaten Haushalten als auch in Gewerbeimmobilien; Verkehr: Alle Emissionen aus der Verbrennung von Benzin und Diesel im Straßenverkehr; Industrie & Gewerbe: Kleinere Industrieanlagen, die nicht bereits durch den EU-weiten Emissionshandel (EU-ETS 1) abgedeckt sind; Energie: Brennstoffe für Energieanlagen außerhalb des EU-ETS. Zum Verständnis, dass System ist nicht so ausgestaltet, dass der Endverbraucher , also beispielsweise der Autofahrer oder der Mieter selbst, die Zertifikate kauft, sondern die jeweiligen Unternehmen in den Sektoren. Die Preise werden dann an die Endverbraucher weitergegeben.
Insgesamt trägt das nEHS dazu bei, dass Deutschland seinen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gemäß den EU-weiten Zielen leistet. Seit 2008 sind die Emissionen von etwa 437,5 Mio Tonnen pro Jahr laut Umweltbundesamt und DEHst bis 2022 auf 354 Tonnen gesunken. Das reicht nicht, um wirklich die Klimaschutzziele zu erfüllen, unterstreicht aber die Sinnhaftigkeit dieses Instrumentes.
CO2-Bepreisung in Europa – ETS 1 und ETS 2
Das europäische Emissionshandelssystem existiert bereits seit 2005 in Form des ETS 1. Dies richtet sich vor allem an energieintensive Industrieanlagen und fossile Kraftwerke. Insgesamt sind von ETS 1 etwa 12.000 Industrieanlagen betroffen. Im Zuge des „Fit-for-55“-Pakets hat die EU beschlossen, dieses System zu überarbeiten und zu erweitern. Dieses Reformpaket wurde 2021 beschlossen und hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, im Vergleich zum Jahr 1990. Zum einen wird ETS 1 künftig auch den Seeverkehr erfassen, insbesondere Schiffe mit mehr als 5.000 Bruttoregistertonnen. Zum anderen wird mit ETS 2 ein vollständig neuer Kohlenstoffmarkt geschaffen.
Anders als bei ETS 1 gibt es im ETS 2 fast keine kostenlosen Zertifikate. Zum Beispiel: Die Inverkehrbringer von Brennstoffen (z. B. Mineralölkonzerne, Gashändler) müssen jedes benötigte Zertifikat bei Versteigerungen kaufen. ETS 2 zielt auf Bereiche, die das tägliche Leben und die breite Wirtschaft betreffen. Dazu gehören der Straßenverkehr, der durch Benzin- und Dieselkraftstoffe erfasst wird; Wohn- und Geschäftsgebäude, in denen Heizöl, Gas oder Kohle genutzt werden. Auch das Baugewerbe fällt unter die Regelungen, da hier nicht strassengebundene Dieselkraftstoffe im Einsatz sind. Darüber hinaus umfasst ETS 2 kleinere Industrie- und Energieanlagen, die bislang nicht unter ETS 1 fallen. So wird die gesamte Wirtschaft betroffen!
ETS 1 und ETS 2 werden dabei nicht miteinander verschmolzen, sondern laufen parallel. Es wird zwei separate Märkte geben. Unternehmen müssen sich daher auf zwei unterschiedliche CO2-Märkte einstellen, die unabhängig voneinander wirken und Preisentwicklungen in verschiedenen Sektoren beeinflussen.
Funktionszyklus des ETS 2 – Cap and Trade
Folgende vier Schritte sind der Zyklus des Handelssystems:
1. Das „Cap“: Die EU legt fest, wie viel CO2 die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche kleine Industrien insgesamt ausstoßen dürfen – das so genannte „Cap“. Diese Menge sinkt jedes Jahr linear, um das Klimaziel 2030 zu erreichen.
2. Die Versteigerung: Im Gegensatz zum ETS 1 gibt es im ETS 2 fast keine kostenlosen Zertifikate. Die Inverkehrbringer von Brennstoffen (z. B. Mineralölkonzerne, Gashändler) müssen jedes benötigte Zertifikat bei Versteigerungen kaufen.
3. Der Handel (Trade): Unternehmen, die weniger Emissionen verursachen als erwartet, können überschüssige Zertifikate an andere verkaufen. So bildet sich ein EU-weiter Marktpreis.
4. Die Abgabe: Am Ende eines Zeitraums müssen die Unternehmen für jede Tonne CO2, die durch ihre verkauften Brennstoffe entstanden ist, ein Zertifikat bei der Behörde einreichen (löschen).
Der neue Markt ETS 2 zielt letztlich darauf ab, Haushalte und Unternehmen durch eine Verteuerung fossiler Energien zu Investitionen in kohlenstoffarme Alternativen zu bewegen – also energetische Sanierungen, CO2-freie Mobilität durch Batterieelektrofahrzeuge, etc. Die Grundannahme ist, dass tatsächlich weitaus höhere Preise als bisher notwendig sind, um überhaupt Investitionen auszulösen. Anders als das deutsche nationale Emissionshandelssystem ist ETS 2 als Mengeninstrument ausgelegt. Die EU sagt, dass auf diesem Weg die europäischen Klimaschutzziele erreicht werden können, möglicherweise weil die CO2-Preise stark ansteigen. Die Einnahmen aus dem ETS 2 – also aus der Zertifikateversteigerung – werden verteilt über a) den Klima-Sozialfonds und b) zweckgebunden an die Mitgliedstaaten.
Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu?
Berechnungen zeigen, dass selbst bei einem Zertifikatspreis von 50 Euro pro Tonne CO2 spürbare Mehrkosten entstehen. Hier einige Modellrechnungen aus dem Nachbarland Frankreich: Diesel könnte sich um etwa zwölf Cent pro Liter verteuern, Benzin um zehn Cent, Erdgas um rund 9,20 Euro pro Megawattstunde und Heizöl um 132 Euro pro 1.000 Liter. Diese Aufschläge treffen vor allem Unternehmen mit großem Fuhrpark, energieintensiven Gebäuden oder hohem Heizenergiebedarf.
Ein nächster Blick nach Frankreich verdeutlicht die Dimension: Dort werden durch ETS 2 rund 182 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen erfasst, fast die Hälfte der gesamten territorialen Emissionen. Etwa 98 Millionen Tonnen entfallen auf Haushalte, davon 67 Millionen auf Fahrzeuge und 31 Millionen auf Gebäude. Weitere 85 Millionen Tonnen betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Es gibt Preispfadberechnungen, nach denen die bisherigen Kosten des nEHS weit übertroffen werden. Damit könnten z.B. Heizöl, Erdgas oder fossile Kraftstoffe deutliche Kosten bei den Unternehmen verursachen.
Kurze Zusammenfassung: Vor- und Nachteile
Vorteile (Pro)
Ökonomische Effizienz: Emissionen werden dort eingespart, wo es am günstigsten ist. Unternehmen entscheiden selbst, ob sie investieren oder Zertifikate kaufen.
Verursacherprinzip: Wer das Klima schädigt, trägt die Kosten. Externe Umweltschäden werden endlich Teil der betriebswirtschaftlichen Rechnung.
Innovationsmotor: Der Preisdruck fördert die Entwicklung und Marktreife grüner Technologien (z. B. Wasserstoff, E-Mobilität), da sich diese schneller rentieren.
Lenkungswirkung ohne Verbote: Statt technologische Details vorzuschreiben (Planwirtschaft), setzt der Staat nur den Rahmen. Der Markt findet die beste Lösung.
Einnahmen für den Staat: Die Erlöse können für Klimaschutzprojekte oder zur sozialen Entlastung (z. B. Klimageld) genutzt werden.
Nachteile (Contra)
Bürokratischer Aufwand: Besonders Systeme wie das ETS erfordern eine komplexe Überwachung, Berichterstattung und Verwaltung der Zertifikate.
Soziale Härte (Regressive Wirkung): Ärmere Haushalte geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Energie aus. Ohne Rückerstattung werden sie überproportional belastet. Deshalb sollen hier Mittel im Klima-Sozialfonds bereitgestellt werden.
Carbon Leakage (Wettbewerbsfähigkeit): Wenn die Preise nur in einem Land/einer Region hoch sind, wandern Industrien in Länder mit laxeren Regeln ab.
Inflationsgefahr: CO2-Preise verteuern Transport und Produktion, was zu steigenden Preisen für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs führen kann. Deshalb sollen hier Mittel im Klima-Sozial-Fonds bereitgestellt werden.
Langsame Reaktion: In manchen Bereichen (z. B. Mietwohnungen) reagieren Menschen kaum auf Preise, weil sie nicht einfach die Heizung tauschen können („Split-Incentive-Dilemma“). Deshalb sollen hier Mittel im Klima-Sozialfonds bereitgestellt werden.
Zeitplan von ETS 2 und mögliche Verschiebung
Der offizielle Start von ETS 2 war für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Vorangegangen war eine Monitoring-Phase, die bis 2026 läuft und Daten zur Emissionserfassung sammelt. Allerdings ist auch eine Verschiebung um ein Jahr möglich, falls Öl- oder Gaspreise im ersten Halbjahr 2026 bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Option gilt als wenig wahrscheinlich, ist aber als politisches Sicherheitsventil eingebaut. Spätestens am 15. Juli 2026 wird darüber entschieden. Die erste verpflichtende Rückgabe von Zertifikaten wäre dann für den 31. Mai 2028 vorgesehen. Dies wird sich nun aufgrund der aktuellen Diskussion in Brüssel verschieben. Mehr dazu in unserer Aktuelles-Box.
Einnahmen, Umverteilung und Risiken
ETS 2 soll nicht nur Emissionen senken, sondern auch erhebliche Einnahmen generieren. Nach Berechnungen liegen sie EU-weit in den ersten fünf Jahren bei über 800 Milliarden Euro. Wieder ein Blick auf unseren Nachbarn: Frankreich könnte beispielsweise bei einem Preis von 50 Euro pro Tonne rund 6,5 Milliarden Euro jährlich erhalten, was etwa 16 Prozent der EU-Gesamteinnahmen entspricht. Ein Teil dieser Mittel fließt in den neuen Sozial-Klimafonds, der ab 2026 Haushalte und kleine Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützt – durch Direktbeihilfen, Investitionszuschüsse oder Energiekostenzuschüsse.
Politisch birgt ETS 2 erhebliches Konfliktpotenzial. Schon jetzt warnen Experten vor möglichen Protesten. Wer erinnert sich nicht in Deutschland an die gelben Westen und Demonstrationen vor einigen Jahren in Frankreich? Auch in Deutschland ist Konfliktstoff vorhanden, da das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) möglicherweise einige Zeit parallel weiterbesteht, bevor es in ins ETS-System transformiert wird. Dies würde eine Doppelbelastung darstellen. Um Preisspitzen abzufangen, fordern Länder wie Frankreich und Polen bereits heute, zusätzliche Zertifikate freizugeben, falls die Preise zu stark steigen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für Unternehmen, die nicht von ETS 1 betroffen sind, bedeutet ETS 2 in erster Linie steigende Kosten für fossile Energien. Doch wer frühzeitig handelt, kann diesen Druck nicht nur abfedern, sondern auch Wettbewerbsvorteile gewinnen. Jetzt gilt es, den eigenen Energieverbrauch genau zu analysieren und die Bereiche zu identifizieren, die besonders stark von den neuen Kosten betroffen sein werden. Investitionen in Gebäudesanierungen, Elektrifizierung oder CO2-freie Mobilität sind nicht mehr nur ökologische Projekte, sondern zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidungen.
Zudem lohnt es sich, die Förderprogramme auf EU- und nationaler Ebene genau im Blick zu behalten, da viele Milliarden Euro gezielt in die Entlastung von Haushalten und kleinen sowie mittleren Unternehmen fließen werden. Energiekosten müssen künftig in jede Finanz- und Investitionsplanung integriert werden, ebenso wie die Beobachtung der CO2-Märkte. Denn neben den planmäßigen Preissteigerungen ist mit einer gewissen Volatilität zu rechnen, die auch von politischen Entscheidungen abhängt.
Die Vorteile einer CO2-Bepreisung liegen auf der Hand. Deshalb kommen wir zu dem Urteil, dass sich eine Bepreisung von Treibhausgasen lohnt, um ein wirkungsvolles Instrument zu implementieren, welches der Nachhaltigkeit dient. Sie muss aber als marktwirtschaftlicher Anreiz dienen und nicht als Zusatzsteuer.
5 Tipps für Unternehmen
1. Transparenz schaffen: Den „Carbon Footprint“ präzise messen
Man kann nur managen, was man auch misst. Unternehmen sollten genau analysieren, welche ihrer Emissionen unter welches System fallen.
- ETS 1: Betrifft meist direkte Emissionen aus großen Anlagen.
- nEHS / ETS 2: Hier sind es oft die indirekten Kosten, die über Brennstofflieferanten (Gas, Heizöl, Diesel) weitergegeben werden.
- Ziel: Erstellt eine CO2-Bilanz, um die künftige Kostenbelastung bei steigenden Zertifikatspreisen zu simulieren.
2. Dekarbonisierung als Investitionsschutz begreifen
Die Zeit der günstigen Zertifikate ist vorbei. Da die Menge der verfügbaren Zertifikate („Cap“) stetig sinkt, werden die Preise langfristig steigen.
- Tipp: Bei neuen Investitionen (z. B. neue Heizungsanlage, Fuhrpark oder Maschinenpark) nicht mit den heutigen Energiepreisen rechenn, sondern einen internen CO2-Preis von EUR 100 bis EUR 150 Euro pro Tonne einrechnen. So werden“Stranded Assets“ (Fehlinvestitionen) vermieden.
3. Fördermittel und Entlastungsregeln prüfen
Sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Förderprogramme für die Umstellung auf klimafreundliche Prozesse (z. B. in Deutschland durch die BAFA oder KfW).
- Wichtig: Prüft, ob Euer Unternehmen für Carbon Leakage-Kompensationen berechtigt ist. Besonders energieintensive Unternehmen im nEHS können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Rückerstattungen erhalten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
4. Die Lieferkette (Scope 3) in den Blick nehmen
Besonders mit der Einführung des ETS 2 werden Logistik- und Heizkosten europaweit teurer.
- Tipp: Proaktiv auf Lieferanten zugehen. Wer frühzeitig auf Elektromobilität oder grüne Logistik setzt, wird in einer Welt mit hohen CO2-Preisen der bevorzugte Partner sein. Die CO2-Kosten werden in der Lieferkette wie eine Kaskade weitergereicht.
5. Monitoring und Berichtspflichten digitalisieren
Die bürokratischen Anforderungen (insbesondere im nEHS und künftig ETS 2) sind hoch. Wer seine Emissionsdaten noch in manuellen Excel-Tabellen pflegt, verliert wertvolle Zeit und riskiert Sanktionen.
- Tipp: Softwarelösung für das Carbon Accounting implementieren. Dies erleichtert nicht nur die Berichterstattung gegenüber den Behörden (wie der DEHSt in Deutschland), sondern verbessert auch das ESG-Rating gegenüber Banken und Investoren.
Fazit
ETS 2 ist eher ein Gamechanger als ein Randthema der Politik. Weil er beides zusammenbindet: Klimaschutz und Energiekosten in Europa. Während die Industrie mit ETS 1 seit Jahren CO2-Preise berücksichtigt, kommen nun Verkehr, Gebäude, Mittelstand und Haushalte direkt dazu. Für Unternehmen gilt: Je früher sie ihre Energie- und Klimastrategie anpassen, desto besser können sie nicht nur steigende Kosten kompensieren, sondern auch neue Chancen nutzen. Wer heute investiert, wird morgen nicht nur resilienter sein, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil besitzen.
Die CO2-Bepreisung ist ein wirkungsvolles Instrument im Klimaschutz, da sie Anreize für emissionsreduzierende Maßnahmen schafft. Allerdings müssen soziale Aspekte berücksichtigt und internationale Kooperationen verstärkt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.
“Emissionshandel is here to stay”, diese Aussage unterstreichen wir. Aber bitte europaweit, und nicht nur in Deutschland. Hier ist die Industrie massiv unter Druck, auch wegen der Energiekosten. Harmonisierung ist wichtig für unsere Unternehmen, deshalb sollte für die Planbarkeit ETS 2 bald umgesetzt werden!