CO2 – Bepreisung – ein ordnungspolitisches Instrument der Nachhaltigkeit und ETS 2

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Hemdträger schreibt auf Papier

“Zum ersten Januar steigt der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas von 45 auf 55 Euro pro Tonne”, so hieß es in vielen Nachrichten Anfang des Jahres in den deutschen Medien. Gemeint ist das nationale deutsche Emissionshandelssystem, kurz nEHS. Hinter solchen Meldungen verbirgt sich Dynamik: Mit dem Emissionshandel wird ein zentrales Instrument eingesetzt, um marktgerecht Veränderungen zu erreichen. Viele Staaten haben dieses Instrument eingeführt, um so nach und nach Treibhausgase zu reduzieren. Die gute Nachricht: Die grundsätzliche Unterstützung dafür ist seit langem in den politischen Parteien da. Eine EU-weite Harmonisierung und Ausdehnung ist geplant. Das wäre für die deutschen Unternehmen grundsätzlich wünschenswert. Bisher ist diese Bepreisung ein fragmentiertes Flickwerk. So lange es diese europaweite Harmonisierung nicht gibt, sind deutsche Unternehmen gegenüber Nationen, die dieses System nicht kennen, strukturell in der Wettbewerbsfähigkeit benachteiligt – wenn man so will, wirkt diese Bepreisung als zusätzliche Steuer.

Im Jahr 2005 hat die EU ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS) eingeführt. Nun wurde 2022 ein zweiter Kohlenstoffmarkt, kurz „ETS 2“, verabschiedet. Nun könnte mit der Umsetzung dieses Emissionshandelssystem Realität werden. Könnte – denn es ist im Moment fraglich, wie sich die Politik entscheidet. Erst sollte es ab 2027 in Kraft treten und betrifft erstmals nicht nur Industrie, sondern auch Verkehr, Gebäude und Energieverbrauch im Alltag. Nun ist dies womöglich auf 2028 verschoben. Wie es weitergeht, ist unklar. Aber wenn ETS 2 schließlich kommt, heißt das für Unternehmen: Energiekosten werden noch mehr als bisher zum strategischen Faktor. Es kann sich in den nächsten Jahren an diesen Plänen noch einiges ändern – aber Stand jetzt gehen wir davon aus, dass die CO₂-Bepreisung europaweit kommt. CO2-Bepreisung hat das Zeug zum gamechanger. Der bisherige Bereich, ETS 1, funktioniert sehr gut. Dort haben sich seit der Einführung die Emissionen halbiert.

Hintergrund – Bepreisung von CO2 umsetzen

Seitdem die Wissenschaft erkannt hat, dass CO2 und weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas für den Klimawandel verantwortlich sind, gibt es Versuche, die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen, diese Treibhausgase zu reduzieren. CO2 steht dabei im Mittelpunkt, weil es prozentual das bedeutendste Treibhausgas ist. Seit einem Expertentreffen im österreichischen Villach 1985 war die Problematik der durch den Menschen verursachten Klimaänderung auf der internationalen politischen Agenda bewusst geworden. Es dauerte aber noch weitere 12 Jahre, bis es zu einem bedeutenden internationalen Abkommen gekommen ist.

Ein Meilenstein in diesem Kontext, eine von einigen Wirtschaftswissenschaftlern ins Spiel gebrachte Bepreisung von CO2 umzusetzen, war das Kyoto-Protokoll, ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1997 in Kyoto, Japan, verabschiedet wurde. Das Abkommen legte erstmals verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest, die von den Industrieländern erreicht werden sollten.

Das Kyoto-Protokoll führte zur Erkenntnis, dass marktwirtschaftliche Instrumente eine effektive Möglichkeit darstellen, um Emissionen zu reduzieren. In diesem Kontext entwickelte sich die Idee der CO2 -Bepreisung als ein Mechanismus, der durch wirtschaftliche Anreize eine emissionsärmere Produktion und einen nachhaltigeren Verbrauch fördert.

Uns scheint auf nationaler politischer Ebene in Deutschland wichtig zu sein, dass alle Parteien, die marktwirtschaftliche Ansätze sympathisch finden, die CO2-Bepreisung unterstützen. Marktmechanismen seien ordnungspolitischen Maßnahmen wie Verboten oder anderen Instrumenten aus dem Ordnungsrecht vorzuziehen, lautet das Argument. In den USA haben sich vor einigen Jahren über 3.500 Ökonomen aller Couleur einem Aufruf angeschlossen, eine CO2 Bepreisung einzuführen. Weltbank und Weltwährungsfonds sind ebenfalls dafür, und in der EU sprechen sich auch die Industrieverbände grundsätzlich dafür aus.

Definition: Was ist CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung gilt als ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, indem Unternehmen und Verbraucher für ihre CO2-Emissionen zur Kasse gebeten werden.

Die CO2-Bepreisung beruht auf dem Prinzip, dass Emittenten für jede ausgestoßene Tonne CO2 eine Gebühr entrichten müssen. Dieser Preis wird am Markt definiert und soll Anreize schaffen, den Ausstoß zu reduzieren und innovative, klimafreundliche Technologien zu fördern. Es gibt zwei Hauptmodelle der CO2-Bepreisung: die CO2-Steuer und das Cap-and-Trade-System.

Wie funktioniert das Instrument der Bepreisung?

Es wird ein fester Preis pro Tonne CO2 festgelegt, unabhängig von der Menge der insgesamt ausgestoßenen Emissionen. Im Gegensatz dazu setzt das Cap-and-Trade-System (Grenzwert-und-Handelssystem) eine Obergrenze für die Gesamtemissionen fest (Cap) und ermöglicht den Handel von Emissionsrechten (Trade) zwischen Unternehmen. Dieses System schafft Flexibilität und ermöglicht eine kosteneffiziente Emissionsreduktion.

CO2-Bepreisung in Deutschland

Deutschland hat eine CO2-Bepreisung durch die Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) beschlossen. Dieses System betrifft nun auch die Bereiche Verkehr und Wärme und sieht eine schrittweise Erhöhung der CO2-Preise vor. Damit sollen die Sektorziele 2030 des Klimaschutzplans mit erreicht werden – nEHS ist also ein sehr wichtiges Instrument.

Das nEHS ist der deutsche Teil des Systems in der Europäischen Union, worauf wir gleich zu sprechen kommen. Es folgt den gleichen Prinzipien, jedoch mit nationalen Besonderheiten:

Teilnehmer sind deutsche Industrieanlagen aus den Bereichen Verbrennung, Raffinerien, Eisen und Stahl, mineralverarbeitende Industrie, Papier und Zellstoff und die chemische Industrie. Insgesamt sind das fast 1800 betroffene Unternehmen. Es gibt eine Emissionshandelsstelle (DEHSt), welches das nEHS überwacht und für die Zuteilung von Emissionszertifikaten und die Durchführung von Auktionen verantwortlich ist. Wichtig: nEHS arbeitet mit Festpreisen.

Deutschland kann spezifische Regelungen und Maßnahmen implementieren, um den nationalen Kontext zu berücksichtigen. Insgesamt trägt das nEHS dazu bei, dass Deutschland seinen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gemäß den EU-weiten Zielen leistet.

Seit 2008 sind die Emissionen von etwa 437,5 Mio Tonnen pro Jahr laut Umweltbundesamt und DEHst bis 2022 auf 354 Tonnen gesunken. Das reicht nicht, um wirklich die Klimaschutzziele zu erfüllen, unterstreicht aber die Sinnhaftigkeit dieses Instrumentes.

Es wird von den politischen Parteien in Deutschland allgemein erwartet, unabhängig davon, wie auch immer sich die Bundesregierung zusammensetzt, dass der Emissionshandel in Zukunft weiterhin eine zentrale Rolle in den Bemühungen um den Klimaschutz spielen wird.

CO2-Bepreisung in Europa – vom ETS 1 zum ETS 2

Das europäische Emissionshandelssystem existiert bereits seit 2005 in Form des ETS 1 (“Cap-and-Trade“). Es richtet sich vor allem an energieintensive Industrieanlagen und fossile Kraftwerke. Insgesamt sind von ETS 1 etwa 12.000 Industrieanlagen betroffen. Im Zuge des „Fit-for-55“-Pakets hat die EU beschlossen, dieses System zu überarbeiten und zu erweitern. Dieses Reformpaket wurde 2021 beschlossen und hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Zum einen wird ETS 1 künftig auch den Seeverkehr erfassen, insbesondere Schiffe mit mehr als 5.000 Bruttoregistertonnen. Zum anderen wird mit ETS 2 ein vollständig neuer Kohlenstoffmarkt geschaffen. ETS 2 zielt auf Bereiche, die das tägliche Leben und die breite Wirtschaft betreffen. Dazu gehören der Straßenverkehr, der durch Benzin- und Dieselkraftstoffe erfasst wird; Wohn- und Geschäftsgebäude, in denen Heizöl, Gas oder Kohle genutzt werden. Auch das Baugewerbe fällt unter die Regelungen, da hier nicht strassen­gebundene Dieselkraftstoffe im Einsatz sind. Darüber hinaus umfasst ETS 2 kleinere Industrie- und Energieanlagen, die bislang nicht unter ETS 1 fallen. Nicht nur Industrie, sondern die gesamte Wirtschaft wird betroffen!

ETS 1 und ETS 2 werden dabei nicht miteinander verschmolzen, sondern laufen parallel. Es wird zwei separate Märkte geben. Unternehmen müssen sich daher auf zwei unterschiedliche CO2-Märkte einstellen, die unabhängig voneinander wirken und Preisentwicklungen in verschiedenen Sektoren beeinflussen. Der neue Markt ETS 2 zielt letztlich darauf ab, Haushalte und Unternehmen durch eine Verteuerung fossiler Energien zu Investitionen in kohlenstoffarme Alternativen zu bewegen – also energetische Sanierungen, CO2-freie Mobilität durch Batterieelektrofahrzeuge, etc. Die Grundannahme ist, dass tatsächlich weitaus höhere Preise als bisher notwendig sind, um überhaupt Investitionen auszulösen.

Wer ist betroffen

Nach einer Statistik des Umweltbundesamt (UBA) sind europaweit allein in der Energiewirtschaft rund 9.000 Anlagen betroffen – zusammen verursachen diese Anlagen, also etwa Kraftwerke und Raffinerien, rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU.

Mit ETS 2 geraten erstmals Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie ganze Branchen wie das Bauwesen direkt in den Fokus des Emissionshandels. Für viele Unternehmen bedeutet das, dass Kosten für Energie und Mobilität nicht nur indirekt, sondern unmittelbar durch CO2-Preise beeinflusst werden.

Die Grundannahme: Das EU ETS2 wird zwar substanzielle Einnahmen generieren. Was dann aber bei der Umsetzung genau passiert, muss man sehen. Denn es dürfte zu einigen strukturellen Problemen kommen: hohe CO2-Preise, langsame Transformation besonders im Gebäudesektor, soziale Belastungen und unklare politische Akzeptanz.

Strukturelle Unterschiede zum bisherigen System

Der neue Markt bringt einige entscheidende Unterschiede mit sich. Während im ETS 1 ein Teil der Zertifikate kostenlos zugeteilt wurde, sieht ETS 2 keinerlei Gratiszuteilung vor. Alle Zertifikate werden versteigert und anschließend gehandelt, was den Preisdruck auf fossile Energien deutlich verstärkt.

Ein weiterer Unterschied liegt in der sogenannten „vorgelagerten Verpflichtung“. Während im ETS 1 die eigentlichen Emittenten – etwa eine Papierfabrik – Zertifikate bereitstellen müssen, gilt die Verpflichtung im ETS 2 für den Lieferanten von Energie – und das ist die Vorlagerung. Diese schlagen die Kosten auf ihre Kunden um. Auf diese Weise sollen nicht hunderte Millionen einzelner Akteure am Handel teilnehmen müssen, die Kosten landen aber dennoch direkt bei Unternehmen und Haushalten.

Die Menge an Zertifikaten ist dabei streng begrenzt.  Diese Menge sinkt nach jetzigem Plan jährlich um etwa fünf Prozent. Der Preis für fossile Energien steigt damit planmäßig Jahr für Jahr und soll Investitionen in klimafreundliche Alternativen attraktiver machen. Am Anfang wird eine Emissionsobergrenze festgelegt („cap„). Sie beruht auf den Berechnungen der letzten Jahre in den Sektoren, die vom ETS 2 erfasst werden.

Carbon Border Adjustment System – CBAM

Auch an einer anderen Baustelle werkelt die EU, das ist ein CO2 Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment System, CBAM). Kurz gesagt, seit Inkrafttreten im Mai 2023 werden die bei der Herstellung von Waren entstandenen Emissionen, die dem Klima schaden, erfasst, wenn sie aus einem Drittland kommen. Darauf muss nun ein Preis entrichtet werden vom Importeur. Ob dies ein erfolgreiches Instrument im Sinne des Klimaschutzes sein wird, muss man sehen.

Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu?

Berechnungen zeigen, dass selbst bei einem Zertifikatspreis von 50 Euro pro Tonne CO2 spürbare Mehrkosten entstehen. Hier einige Modellrechnungen aus dem Nachbarland Frankreich: Diesel könnte sich um etwa zwölf Cent pro Liter verteuern, Benzin um zehn Cent, Erdgas um rund 9,20 Euro pro Megawattstunde und Heizöl um 132 Euro pro 1.000 Liter. Diese Aufschläge treffen vor allem Unternehmen mit großem Fuhrpark, energieintensiven Gebäuden oder hohem Heizenergiebedarf.

Ein nächster Blick nach Frankreich verdeutlicht die Dimension: Dort werden durch ETS 2 rund 182 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen erfasst, fast die Hälfte der gesamten territorialen Emissionen. Etwa 98 Millionen Tonnen entfallen auf Haushalte, davon 67 Millionen auf Fahrzeuge und 31 Millionen auf Gebäude. Weitere 85 Millionen Tonnen betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Es gibt Preispfadberechnungen, nach denen die bisherigen Kosten des nEHS weit übertroffen werden. Damit könnten z.B. Heizöl, Erdgas oder fossile Kraftstoffe deutliche Kosten bei den Unternehmen verursachen.

Kurze Zusammenfassung: Gewinner und Verlierer

Wie in allen Systemen gibt es Gewinner und Verlierer bei einem einmal eingeschlagenen Weg. So gibt es auch hier einige Vor- und Nachteile der CO2-Bepreisung:

Vorteile

  • Lenkung von Verhalten: Durch finanzielle Anreize wird ein bewusster Umgang mit CO2-Emissionen gefördert.
  • Förderung von Innovation: Unternehmen werden motiviert, in klimafreundliche Technologien zu investieren.
  • Einnahmen für den Klimaschutz: Die eingenommenen Gelder können für umweltfreundliche Projekte verwendet werden.

Nachteile

  • Soziale Ungerechtigkeit: Eine CO2-Steuer kann sozial unverhältnismäßig belasten, wenn einkommensschwache Gruppen stärker betroffen sind. Deshalb plant die Politik schon Ausgleichsmaßnahmen, etwa Sozialfonds.
  • Wettbewerbsverzerrung: Unternehmen in Ländern ohne vergleichbare Maßnahmen könnten im internationalen Wettbewerb benachteiligt sein.
Aktuelle Informationen vom 15.11.2025
Die CO2-Bepreisung europaweit schnell zu harmonisieren, ist gerade um ein Jahr verschoben worden. Ab 2028 statt 2027 werden mit „ETS-2“ auch die Bereiche Gebäude und Verkehr erfasst. Harmonisierung innerhalb der EU ist generell von deutscher Seite gewünscht, weil damit die nationale Bepreisung für die deutschen Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil mehr ist.

Zeitplan und mögliche Verschiebung

Der offizielle Start von ETS 2 war für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Vorangegangen war eine Monitoring-Phase, die bis 2026 läuft und Daten zur Emissionserfassung sammelt. Allerdings ist auch eine Verschiebung um ein Jahr möglich, falls Öl- oder Gaspreise im ersten Halbjahr 2026 bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Option gilt als wenig wahrscheinlich, ist aber als politisches Sicherheitsventil eingebaut. Spätestens am 15. Juli 2026 wird darüber entschieden. Die erste verpflichtende Rückgabe von Zertifikaten wäre dann für den 31. Mai 2028 vorgesehen. Dies kann sich nun aufgrund der aktuellen Diskussion in Brüssel verschieben. Mehr dazu in unserer Aktuelles-Box.

Einnahmen, Umverteilung und Risiken

ETS 2 soll nicht nur Emissionen senken, sondern auch erhebliche Einnahmen generieren. Nach Berechnungen liegen sie EU-weit n den ersten fünf Jahren bei über 800 Milliarden Euro. Wieder ein Blick auf unseren Nachbarn: Frankreich könnte beispielsweise bei einem Preis von 50 Euro pro Tonne rund 6,5 Milliarden Euro jährlich erhalten, was etwa 16 Prozent der EU-Gesamteinnahmen entspricht. Ein Teil dieser Mittel fließt in den neuen Sozial-Klimafonds, der ab 2026 Haushalte und kleine Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützt – durch Direktbeihilfen, Investitionszuschüsse oder Energiekostenzuschüsse.

Politisch birgt ETS 2 erhebliches Konfliktpotenzial. Schon jetzt warnen Experten vor möglichen Protesten. Wer erinnert sich nicht in Deutschland an die gelben Westen und Demonstrationen vor einigen Jahren in Frankreich? Auch in Deutschland ist Konfliktstoff vorhanden, da das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) möglicherweise einige Zeit parallel weiterbesteht, bevor es in ins ETS-System transformiert wird. Dies würde eine Doppelbelastung darstellen. Um Preisspitzen abzufangen, fordern Länder wie Frankreich und Polen bereits heute, zusätzliche Zertifikate freizugeben, falls die Preise zu stark steigen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für Unternehmen, die nicht von ETS 1 betroffen sind, bedeutet ETS 2 in erster Linie steigende Kosten für fossile Energien. Doch wer frühzeitig handelt, kann diesen Druck nicht nur abfedern, sondern auch Wettbewerbsvorteile gewinnen. Jetzt gilt es, den eigenen Energieverbrauch genau zu analysieren und die Bereiche zu identifizieren, die besonders stark von den neuen Kosten betroffen sein werden. Investitionen in Gebäudesanierungen, Elektrifizierung oder CO2-freie Mobilität sind nicht mehr nur ökologische Projekte, sondern zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Zudem lohnt es sich, die Förderprogramme auf EU- und nationaler Ebene genau im Blick zu behalten, da viele Milliarden Euro gezielt in die Entlastung von Haushalten und kleinen sowie mittleren Unternehmen fließen werden. Energiekosten müssen künftig in jede Finanz- und Investitionsplanung integriert werden, ebenso wie die Beobachtung der CO2-Märkte. Denn neben den planmäßigen Preissteigerungen ist mit einer gewissen Volatilität zu rechnen, die auch von politischen Entscheidungen abhängt.

Die Vorteile einer CO2-Bepreisung liegen auf der Hand. Deshalb kommen wir zu dem Urteil, dass sich eine Bepreisung von Treibhausgasen lohnt, um ein wirkungsvolles Instrument zu implementieren, welches der Nachhaltigkeit dient. Sie muss aber als marktwirtschaftlicher Anreiz dienen und nicht als Zusatzsteuer.

Fazit

ETS 2 ist Gamechanger und kein Randthema der Politik. Weil er beides zusammenbindet: Klimaschutz und Energiekosten in Europa. Während die Industrie mit ETS 1 seit Jahren CO2-Preise berücksichtigt, kommen nun Verkehr, Gebäude, Mittelstand und Haushalte direkt dazu. Für Unternehmen gilt: Je früher sie ihre Energie- und Klimastrategie anpassen, desto besser können sie nicht nur steigende Kosten kompensieren, sondern auch neue Chancen nutzen. Wer heute investiert, wird morgen nicht nur resilienter sein, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil besitzen.

Die CO2-Bepreisung ist ein wirkungsvolles Instrument im Klimaschutz, da sie Anreize für emissionsreduzierende Maßnahmen schafft. Allerdings müssen soziale Aspekte berücksichtigt und internationale Kooperationen verstärkt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.

Emissionshandel is here to stay”, diese Aussage unterstreichen wir. Aber bitte europaweit, und nicht nur in Deutschland. Hier ist die Industrie massiv unter Druck, auch wegen der Energiekosten. Harmonisierung ist wichtig für unsere Unternehmen, deshalb sollte für die Planbarkeit ETS 2 bald umgesetzt werden!

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