Einleitung: Warum sich dieser Artikel lohnt
In diesem Ratgeber-Artikel geben wir einen Überblick, was die CSRD ist und wie der aktuelle Stand hinsichtlich des Inkrafttretens und der konkreten Regularien aussieht.
Noch vor wenigen Monaten war es in sehr vielen Unternehmen (in Deutschland ca. 15.000, in der EU ca. 50.000) Tagesthema, da für diese Unternehmen eine Berichtspflicht ab dem Berichtsjahr 2025 bestanden hätte. Nun ist alles ein wenig anders und auch zeitlich entschärft, das Ganze hat zu tun mit der sog. Omnibus-Verordnung, die die EU-Kommission aufgrund von Einwänden und Hinweisen am 26.2.2025 vorgestellt hat und nun „durch die parlamentarischen Mühlen“ läuft. Ob es 1:1 so umgesetzt wird, ist unklar, aber es gibt definitiv schon eine zeitliche Entschärfung, da mit Abstimmung im EU-Parlament am 3.4.2025 das so genannte „stop-the-clock“ eingesetzt hat und es damit eine Verschiebung um zwei Jahre geben wird. Der genaue Inhalt dessen, was dann kommen wird, muss noch genau definiert werden. Z.B. hat die European Reporting Advisory Group (EFRAG, 2001 gegründet, arbeitet in den beiden Bereichen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung) die Aufgabe bekommen, die ESRS-Kriterien zu überarbeiten, d.h. auch einfacher zu gestalten. Die gesamte CSRD ist also ein „moving target“, aber der Prozess läuft und er ist für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise enorm wichtig.
Im letzten Kapitel werden wir stetig über neuere Entwicklungen berichten und hier entsprechend einbauen. Gleichzeitig mit der CSRD wurde auch der Anwendungsbeginn der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD verschoben.
Die folgenden Absätze beschreiben die CSRD möglichst allgemein von der inhaltlichen Seite. Sollte es aufgrund von Omnibus erwartete Änderungen geben, wird darauf entsprechend verwiesen.
Was ist die CSRD? – Die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist als EU-Richtlinie ein Kernstück des EU Green Deals. Sie verändert den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa grundlegend. Sie tritt die Nachfolge der bisherigen NFRD (Non-Financial Reporting Directive) an – mit deutlich erweitertem Anwendungsbereich und höheren Anforderungen.
Während unter der alten NFRD nur rund 500 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig waren, geht man heute davon aus, dass allein in Deutschland bald etwa 15.000 Unternehmen betroffen sein werden – europaweit sogar rund 50.000. Und auch Unternehmen, die formal nicht direkt unter die Richtlinie fallen, sind häufig indirekt betroffen, etwa als Zulieferer großer Konzerne oder als Kreditnehmer.
(Durch Omnibus wird die Gruppe der wirklich pflichtigen Unternehmen wahrscheinlich deutlich geringer ausfallen, siehe oben).
Warum wurde die CSRD eingeführt?
Die CSRD verfolgt zwei große Ziele:
- Transparenz schaffen: Nachhaltigkeit soll auf Augenhöhe mit finanziellen Kennzahlen stehen. Deshalb wird der Nachhaltigkeitsbericht Teil des offiziellen Jahresabschlusses – und muss ebenso testiert werden wie die Finanzzahlen.
- Zukunftssicherheit ermöglichen: Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, die Risiken und Chancen ihrer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf ökologische und soziale Faktoren zu erkennen – und entsprechend strategisch zu handeln.
Was ändert sich konkret?
- Die bisherige „nicht-finanzielle Erklärung“ wird zum verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht.
- Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird deutlich erweitert.
- Die Berichte müssen künftig den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) folgen.
- Die Datenqualität muss prüfbar, vollständig und vergleichbar sein.
- Der Bericht wird ein fester Bestandteil des Lageberichts und unterliegt der Pflicht zur externen Prüfung.
Für wen ist das relevant?
Auch wenn dein Unternehmen heute noch nicht offiziell betroffen ist – die CSRD hat eine starke Strahlkraft auf ganze Lieferketten. Große Unternehmen werden vermehrt von ihren Partnern Nachhaltigkeitsdaten anfordern. Außerdem achten Investoren, Banken sowie Mitarbeitende und Arbeitssuchende, zunehmend darauf, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen handelt.
Kurz gesagt: CSRD bringt Nachhaltigkeit ins Zentrum unternehmerischer Verantwortung – verbindlich, strukturiert und strategisch.
Wer ist betroffen? – Anwendungsbereich & Fristen der CSRD
Die CSRD bringt nicht nur neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung – sie erweitert auch massiv den Kreis der betroffenen Unternehmen. Wo früher nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichten mussten, gilt nun: Auch mittelständische Betriebe und sogar internationale Unternehmen ohne Sitz in der EU fallen unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich.
Schrittweise Einführung der Berichtspflicht
Die Berichtspflicht wird schrittweise ausgeweitet – je nach Unternehmensgröße, Kapitalmarktorientierung und Herkunft. Nun ist sie um zwei Jahre für alle, die noch nicht mit der Berichterstattung beginnen mussten, verschoben. Die folgende Übersicht zeigt, wer nach dem jetzigen Plan (Planungsstand April 2025) ab wann einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss:
Berichtspflicht (Jahr) | Welche Unternehmen sind betroffen? | Kriterien | Omnibus-Vorschlag |
ab 2024 | Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (zuvor bereits von der NFRD-Berichtspflicht betroffen) | Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sowie Kreditinstitute und Versicherungen | ab 2024 bleibt, deutsche Unternehmen können aufgrund noch nicht erfolgter Implementierung entweder nach NFRD oder CSRD berichten (viele haben sich für CSRD entschieden, weil sie schon erhebliche Aufwände reingesteckt hatten) |
ab 2025 | Große Unternehmen | Große Kapitalgesellschaften, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen: | aktuell verschoben um 2 Jahre auf 2027, Kriterien: Mitarbeiter > 1.000 muss gegeben sein und ein weiteres der beiden anderen Kriterien |
ab 2026 (mit Option der Aufschiebung um bis zu 2 Jahre) | Kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte Finanzunternehmen | Kapitalmarktorientierte KMU, für die 2 von folgenden 3 Kriterien erfüllt sind: sowie bestimmte kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen: | aktuell verschoben auf 2027 |
ab 2028 | Drittstaatenunternehmen | Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn folgende 2 Kriterien erfüllt sind: | – unverändert – |
Auch indirekt betroffen? – Sehr wahrscheinlich!
Viele Unternehmen sind nicht direkt berichtspflichtig – aber dennoch betroffen. Zum Beispiel:
- Als Zulieferer oder Dienstleister für große Konzerne, die wiederum zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
- Als wachsendes Unternehmen, das in absehbarer Zeit in die Größenkriterien hineinwächst.
- Als Finanznehmer, für den Nachhaltigkeitskennzahlen bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen.
- Als Unternehmen, das sich am Markt zukunftsfähig aufstellen und Vertrauen aufbauen will – etwa bei Investoren, Partnern oder Bewerber:innen.
Die CSRD ist also mehr als nur ein neues Pflichtprogramm – sie verändert die Spielregeln für Unternehmensverantwortung in Europa. Frühes Handeln zahlt sich aus.
📌 Tipp: Wer jetzt nicht unter die CSRD-Pflicht fällt und wegen den Unsicherheiten auf regulatorischer Ebene durch die EU nicht wagt, hier zu investieren, für den kommt der deutlich einfachere freiwillige VSME-Standard in Frage, den wir hier beschrieben haben. Der Vorteil ist hier, dass man sich auf deutlich einfacherem Level schon mal mit den Grundprinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzt und „am eigenen Leib“ erfährt, welche Vorteile für die Zukunftsentwicklung des Unternehmens daraus gezogen werden können.
Die Pflicht zur Wesentlichkeitsanalyse – Herzstück der CSRD-Berichterstattung
Bevor ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellt werden kann, braucht es eine fundierte Grundlage: die Wesentlichkeitsanalyse. Sie ist nicht nur der Einstieg ins Berichtswesen, sondern auch ein strategisches Tool für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen.
Was bedeutet „Wesentlichkeit“ in der CSRD?
Die CSRD fordert eine sogenannte „doppelte Wesentlichkeit“:
- Inside-Out-Perspektive: Welche Auswirkungen hat euer Unternehmen auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft?
- Outside-In-Perspektive: Welche Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen euer Unternehmen wirtschaftlich?
Nur wenn beide Blickwinkel berücksichtigt werden, erfüllt die Analyse die Vorgaben der Richtlinie – und liefert zugleich wertvolle Erkenntnisse für Strategie, Risikomanagement und Kommunikation.
Warum ist die Wesentlichkeitsanalyse so wichtig?
Weil sie darüber entscheidet, welche Themen in den Bericht aufgenommen werden müssen – und welche nicht. Damit schützt sie Unternehmen vor unnötigem Aufwand, sorgt aber auch dafür, dass keine wesentlichen Themen unter den Tisch fallen. Sie schafft Klarheit über:
- Relevante ESG-Themen (Environmental, Social, Governance)
- Chancen und Risiken
- Datenbedarf und Reporting-Schwerpunkte
- Ziele und Maßnahmen
Wie läuft so eine Analyse ab?
In der Praxis ist die Wesentlichkeitsanalyse ein strukturierter Prozess, der in mehreren Schritten erfolgt:
- Themen sammeln: Ausgangspunkt sind die 12 ESRS-Standardgruppen. (ESRS = European Sustainability Reporting Standards, siehe unten)
- Stakeholder einbeziehen: intern und extern (z. B. Mitarbeitende, Kund:innen, NGOs).
- Bewertung vornehmen: nach Wirkung (Impact) und finanzieller Relevanz.
- Priorisierung: Welche Themen sind wesentlich? Was fällt raus?
- Dokumentation: Alles nachvollziehbar, prüfbar und transparent.
Diese Analyse ist nicht nur für CSRD-Unternehmen Pflicht – sie wird auch zunehmend zum Best Practice für alle, die Nachhaltigkeit ernst nehmen. Sie hilft dabei, den Fokus zu schärfen und strategisch zu handeln, anstatt blind zu berichten.
Rahmenwerke & Unterstützung
Für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, aber freiwillig berichten möchten, gibt es flexiblere Rahmenwerke wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder die GRI-Standards. Insbesondere der VSME-Standard bietet sich an, da er auf Basis des CSRD-Standards auch von der EFRAG konzipiert wurde, also von derselben Organisation, die auch die CSRD entwickelt hat.
💡 Mehr zur konkreten Umsetzung und nützliche Tools findest du in unserem Ratgeberartikel:
VSME – Die kleine Schwester der CSRD
Der Nachhaltigkeitsbericht – Aufbau & Inhalte nach CSRD
Die CSRD hebt den Nachhaltigkeitsbericht auf eine neue Stufe: Er wird Pflichtbestandteil des Lageberichts und muss künftig von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden – genau wie die Finanzkennzahlen. Das zeigt: Nachhaltigkeit ist kein PR-Add-on mehr, sondern ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Was muss der Bericht enthalten?
Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD basiert auf der Wesentlichkeitsanalyse (siehe vorheriges Kapitel) und muss folgende Inhalte strukturiert abdecken:
Unternehmensstrategie & Geschäftsmodell
- Beschreibung des Geschäftsmodells im Kontext von Nachhaltigkeit
- Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- Strategische Ziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen (z. B. 1,5-Grad-Ziel)
- Einbindung relevanter Stakeholder
Governance & Unternehmensführung
- Rolle von Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen
- Verantwortung für Nachhaltigkeit im Unternehmen
- Integration in bestehende Managementsysteme
Nachhaltigkeitsziele & Maßnahmen
- Ziele zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung
- Ergriffene Maßnahmen, Fortschrittsbewertung
- Berichterstattung über Erfolge und Lücken
Risiken & Chancen
- Nachhaltigkeitsrisiken mit Auswirkungen auf das Geschäftsmodell
- Chancen durch Innovation, Ressourceneffizienz, Mitarbeitendenbindung etc.
ESG-Inhalte (Environmental, Social, Governance)
- Umwelt: Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, Wasser, Umweltverschmutzung
- Soziales: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, Menschenrechte, Lieferkette
- Governance: Ethik, Compliance, Anti-Korruption, Steuertransparenz
EU-Taxonomieverordnung
- Einordnung der Tätigkeiten nach den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie
Wer ist beteiligt an der Erstellung?
Der Bericht entsteht interdisziplinär, mit Inputs aus vielen Unternehmensbereichen – denn Nachhaltigkeit betrifft alle. Typischerweise sind beteiligt:
- Geschäftsführung (gesamtverantwortlich)
- Finanzabteilung (Daten, Integration in den Lagebericht)
- Risikomanagement (Nachhaltigkeitsrisiken & Chancen)
- Personalabteilung (soziale Aspekte, Diversity, Weiterbildung)
- IT (Datenerhebung und -sicherheit)
- Rechtsabteilung (Compliance & regulatorische Anforderungen)
- Kommunikation/PR (Textqualität, Stakeholder-Kommunikation)
Externe Berater:innen und Nachhaltigkeitsexpert:innen können den Prozess zusätzlich begleiten und strukturieren.
Format & Veröffentlichung
Der fertige Bericht muss im European Single Electronic Format (ESEF) erstellt und veröffentlicht werden – ein maschinenlesbares Format, das auch die Prüfung vereinfacht. Darüber hinaus werden alle Daten künftig über den European Single Access Point (ESAP) zugänglich gemacht – für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im gesamten EU-Markt.
DIE ESRS-Standards – Inhalte, Struktur und was Unternehmen wissen müssen
Ohne Standards kein Vergleich – deshalb wurden im Rahmen der CSRD die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Sie legen verbindlich fest, worüber Unternehmen berichten müssen, und sorgen dafür, dass Berichte aus verschiedenen Branchen, Ländern und Größenordnungen miteinander vergleichbar sind.
Wer hat die ESRS entwickelt?
Die Standards wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Die EFRAG bringt verschiedenste Akteure an einen Tisch – von Wirtschaftsverbänden über Zivilgesellschaft (z. B. WWF) bis zu Normungsorganisationen wie dem DIN.
Ziel: Ein standardisiertes, aber anpassungsfähiges Berichtssystem, das sowohl die Informationsbedürfnisse von Stakeholdern als auch die Realität der Unternehmen abbildet.
Wie sind die ESRS aufgebaut?
Die ESRS gliedern sich in zwei Hauptgruppen:
Querschnittsstandards (Cross-cutting Standards)
Diese gelten für alle Unternehmen unabhängig von Branche oder Größe:
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
- Grundprinzipien der berichterstattung
- Anforderungen an Transparenz, Vollständigkeit, Kontextbezug
- ESRS 2: Allgemeine Angaben
- Angaben zur Governance, Strategie, Risiken & Chancen
- Einordnung der Nachhaltigkeit in das Gesamtunternehmen
Themen-bezogene Standards (Topical Standards)
Sie sind entlang der ESG-Dimensionen gegliedert:
Environmental (Umwelt)
- ESRS E1: Klimawandel
- ESRS E2: Umweltverschmutzung
- ESRS E3: Wasser und Meeresressourcen
- ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Social (Soziales)
- ESRS S1: Eigene Mitarbeitende
- ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4: Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Governance (Unternehmensführung)
- ESRS G1: Unternehmensethik, Steuertransparenz, Korruption, Lobbying etc.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Nicht jeder Themenstandard muss komplett erfüllt werden – entscheidend ist die Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel 3). Nur was dort als wesentlich identifiziert wird, muss auch berichtet werden.
Trotzdem: Besonders bei ESRS 1 und 2 gibt es viele Pflichtangaben, die unabhängig von der Wesentlichkeit erfüllt werden müssen – etwa zur Governance oder zur Methodik der Datenerhebung.
Insgesamt umfasst das Regelwerk über 80 Offenlegungsanforderungen und mehr als 100 Nachhaltigkeitsthemen. Klingt viel – aber: Die Standards sind modular aufgebaut, klar strukturiert und mit zunehmender Erfahrung besser handhabbar.
Ausblick, Branchenspezifische Standards & Erleichterungen
Die EU plant weitere sektorspezifische ESRS, etwa für Energie, Finanzwirtschaft oder Landwirtschaft. Außerdem sind vereinfachte Standards für KMU in Arbeit. Viele Fristen zur Anwendung dieser Spezialstandards wurden bereits verschoben – ein Zeichen, dass auch auf EU-Ebene das Thema „Praxisnähe“ angekommen ist.
CSRD in der Praxis – Herausforderungen und Chancen
Die CSRD bringt viel Bewegung in die Unternehmenswelt – und das wird von vielen Seiten durchaus kritisch, aber auch konstruktiv diskutiert. Zwischen „Bürokratiemonster“ und „Zukunftschance“ liegt ein breites Spektrum an Erfahrungen, Einschätzungen und Erwartungen.
Bürokratie oder sinnvolle Struktur?
Klar ist: Der Aufwand steigt. Viele Unternehmen müssen erstmals umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten erfassen, Prozesse aufsetzen und neue Verantwortlichkeiten definieren. Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schätzen, dass die Erstellung des ersten CSRD-konformen Berichts bis zu 1,5-mal so aufwändig sein kann wie ein klassischer Lagebericht. In den Folgejahren sinkt der Aufwand – wenn Prozesse einmal etabliert sind.
Gleichzeitig bietet die CSRD auch echte Chancen:
- Planbarkeit: Unternehmen erhalten einen verbindlichen Rahmen, der Orientierung gibt.
- Strategische Klarheit: Nachhaltigkeit wird nicht mehr „nice to have“, sondern integraler Teil der Unternehmensführung.
- Reputation & Vertrauen: Transparente Berichte schaffen Glaubwürdigkeit – bei Kunden, Investoren, Banken, Talenten.
- Zukunftssicherung: Wer seine Risiken kennt, kann gezielter vorsorgen – und Chancen früher nutzen.
Warum betrifft die CSRD auch kleinere Unternehmen?
Selbst Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, spüren die Auswirkungen:
- Große Kunden fordern Nachhaltigkeitsnachweise von ihren Zulieferern und Dienstleistern.
- Banken, Investoren und öffentliche Förderstellen binden zunehmend ESG-Kriterien in ihre Entscheidungen ein.
- Mitarbeitende und Bewerber:innen achten stärker auf verantwortungsvolle Unternehmensführung.
- Unternehmen, die wachsen, könnten bald in den Anwendungsbereich rutschen – frühes Handeln zahlt sich aus.
Zwischenbilanz: Der Wandel lohnt sich
Die CSRD ist mehr als eine neue Berichtspflicht – sie ist ein Impulsgeber für langfristig erfolgreiches Wirtschaften. Ja, der Einstieg kostet Zeit, Geld und Nerven. Aber wer sich jetzt auf den Weg macht, schafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Gerade für Unternehmen mit Weitblick ist die CSRD eine Einladung, Nachhaltigkeit systematisch in die eigene DNA zu integrieren – und nicht nur im Bericht, sondern im täglichen Handeln sichtbar zu machen.
Technische Umsetzung – Berichtsformat ESEF & ESAP
Nachhaltigkeit soll nicht nur berichtet, sondern auch vergleichbar und maschinenlesbar gemacht werden. Dafür gibt es zwei zentrale technologische Bausteine der CSRD: ESEF und ESAP. Sie sorgen dafür, dass Nachhaltigkeitsinformationen in ganz Europa einheitlich veröffentlicht und digital zugänglich sind.
ESEF – European Single Electronic Format
Der Nachhaltigkeitsbericht ist künftig kein separates PDF-Dokument mehr, sondern Teil des offiziellen Lageberichts im ESEF-Format. Dieses Format basiert auf der sogenannten XHTML-Technologie und ermöglicht die digitale Lesbarkeit sowie strukturierte Weiterverarbeitung der Inhalte.
Vorteile von ESEF:
- Maschinenlesbarkeit für automatisierte Auswertung
- Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten
- Einheitliche Struktur für die externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer:innen
- Pflichtformat für börsennotierte Unternehmen – und künftig Standard für viele andere
ESAP – European Single Access Point
Der European Single Access Point (ESAP) ist das zentrale Portal der EU, über das alle Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte europaweit zugänglich sein werden. Der Aufbau erfolgt schrittweise, mit dem Ziel, alle relevanten Unternehmensinformationen für Investor:innen, Öffentlichkeit und Regulierungsbehörden auf einer Plattform zu bündeln. Das bedeutet:
- Alle veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte werden zentral gespeichert.
- Der Zugriff ist offen, digital und kostenlos.
- Auch nicht-finanzielle Daten werden dadurch vergleichbar und transparent.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen in der Datenverarbeitung und IT-Infrastruktur einstellen. Das betrifft insbesondere:
- Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten in geeigneter digitaler Form
- Konsolidierung mit den Finanzdaten im Lagebericht
- Formatierung und Tagging gemäß ESEF/XBRL-Vorgaben
- Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer:innen und IT-Dienstleistern
Wer frühzeitig die nötigen IT-Systeme und internen Prozesse vorbereitet, kann beim Übergang viel Zeit und Kosten sparen – und gleichzeitig das eigene Datenmanagement auf ein neues Level bringen.
Blick nach vorn – wie sich die CSRD weiterentwickelt
Die CSRD ist kein statisches Regelwerk, sondern ein lebendiger Rahmen, der sich weiterentwickelt. Sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene sind derzeit wichtige Anpassungen im Gange – und es lohnt sich, den Überblick zu behalten.
Neue Entwicklungen: Das Omnibus-Verfahren
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens einen Vorschlag für umfangreiche Änderungen eingebracht:
- Fristverlängerungen: Einige Berichtspflichten sollen um 1–2 Jahre nach hinten verschoben werden, insbesondere für kleinere Unternehmen und Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU.
- Anpassung der Schwellenwerte: Neue, inflationsbereinigte Kriterien für die Unternehmensgrößenklassen sind in Diskussion.
- Entlastung der KMU: Einführung freiwilliger vereinfachter Berichtsstandards für kleinere Unternehmen (z. B. „VSME-Standard“ in Entwicklung).
Diese Vorschläge werden aktuell im EU-Parlament diskutiert und sollen im 3. Quartal 2025 beschlossen werden.
Den aktuellen Stand dazu findest du jederzeit hier:
Update-BEREICH_ Politische Entwicklungen rund um die CSRD !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was kommt noch?
Neben den politischen Anpassungen arbeitet die EFRAG an weiteren wichtigen Weiterentwicklungen:
- Branchenspezifische ESRS (z. B. für Energie, Textil, Finanzwesen) – für eine passgenauere Berichterstattung
- Konsistenzprüfungen mit internationalen Standards (z. B. ISSB, GRI)
- Verknüpfung mit der EU-Taxonomie und dem SFRD-Reporting im Finanzsektor
- Harmonisierung mit nationalen Berichtspflichten – z. B. Lieferkettengesetz oder Energieeffizienz-Richtlinien
All diese Punkte zielen darauf ab, den Aufwand für Unternehmen verhältnismäßig und praxistauglich zu gestalten – ohne die Ambitionen der CSRD aufzugeben.
Fazit: Wer informiert bleibt, bleibt handlungsfähig
Der gesetzliche Rahmen ist in Bewegung – und mit ihm die Anforderungen an Unternehmen. Es lohnt sich, Entwicklungen frühzeitig zu verfolgen und Regelprozesse so zu gestalten, dass sie flexibel angepasst werden können. Denn eins ist klar: Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein dynamisches Thema.
CSRD-Update – Aktueller Stand der politischen Entwicklungen
In diesem Bereich halten wir euch über die aktuellen Entwicklungen rund um die CSRD auf dem Laufenden. Politische Beschlüsse, neue Fristen, technische Standards oder ergänzende Richtlinien – all das kann Einfluss auf die Berichtspflichten haben.
Update: 16. April 2025
Omnibus-Vorschlag vom 26. Februar 2025:
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, bestimmte Berichtspflichten um 1–2 Jahre zu verschieben. Betroffen wären u. a. kapitalmarktorientierte KMU und Drittstaatenunternehmen.
Außerdem sollen die Schwellenwerte für große Unternehmen inflationsbereinigt angepasst werden. Der Vorschlag wird aktuell im EU-Parlament beraten; eine Verabschiedung wird im 3. Quartal 2025 erwartet. Parallel muss auch der neue Bundestag das Umsetzungsgesetz, welches die Richtlinie in nationales Recht umsetzt, vorbereiten und verabschieden.
Weitere angekündigte Entwicklungen
- Einführung eines Vereinfachten Standards für KMU (VSME) in Arbeit
- Veröffentlichung erster branchenspezifischer ESRS geplant für Ende 2025
- Harmonisierung mit internationalen Standards (ISSB, GRI) in Vorbereitung
Fazit: Nachhaltigkeit im Bericht – und im Kopf
Die CSRD markiert einen echten Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung. Sie bringt Nachhaltigkeit vom Rand ins Zentrum unternehmerischer Verantwortung – verbindlich, vergleichbar und prüfbar. Für viele Unternehmen ist das eine Herausforderung. Für alle ist es eine Chance.
Wer früh startet, verschafft sich Spielräume:
✅ zum Lernen
✅ zum Testen
✅ zum strategisch Handeln, bevor es eng wird
Gleichzeitig ist klar: Die CSRD ist ein bewegliches Ziel. Was heute gilt, kann morgen angepasst werden – sei es durch politische Prozesse wie das Omnibus-Verfahren, neue Standards oder sektorenspezifische Konkretisierungen. Der gesetzliche Rahmen entwickelt sich weiter – und Unternehmen müssen mitziehen.
Unser Tipp:
- Verankert Nachhaltigkeit nicht nur im Bericht – sondern im Denken und Handeln eures Unternehmens.
- Bleibt informiert – und schafft Strukturen, die flexibel reagieren können.
- Und sucht euch kompetente Partner – niemand muss diesen Weg allein gehen.
Mit der CSRD beginnt keine Berichtspflicht. Im Sinne von “Vorteile statt Vorschriften”:
Es beginnt eine neue Form der Unternehmensführung.